Aktuelles


02.01.2024

So sind die Regelsätze in der Sozialhilfe und im Bürgergeld gestiegen:

 

 

seit 1.1.2023

seit 1.1.2024

Erhöhung

Alleinstehende/Alleinerziehende
(Regelbedarfstufe 1)

502 Euro

563 Euro

+61 Euro

Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften
(Regelbedarfstufe 2)

451 Euro

506 Euro

+55 Euro

Volljährige in Einrichtungen
(Regelbedarfstufe 3)

402 Euro

451 Euro

+49 Euro

Jugendliche von 14-17 Jahre
(Regelbedarfstufe 4)

420 Euro

471 Euro

+51 Euro

Kind von 6-13 Jahre
(Regelbedarfstufe 5)

348 Euro

390 Euro

+42 Euro

Kind von 0-5 Jahre
(Regelbedarfstufe 6)

318 Euro

357 Euro

+39 Euro


22.12.2023

Pressemitteilung

Nr. 56/2023 – 21.12.2023

 

Kinderzuschlag (KiZ) steigt ab Januar

 

Familien mit geringen Einkommen erhalten mehr Kinderzuschlag

 

Gute Nachrichten gibt es für Familien mit kleinen Einkommen. Ab Januar 2024 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag von bisher 250 Euro auf 292 Euro pro Kind und Monat.

 

Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Januar 2024 von der Familienkasse entsprechend angepasst.

 

Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.

 

Gut zu wissen: Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Berücksichtigt werden immer die aktuell gültigen Werte des Kinderzuschlags – diese werden auch hier zum Jahreswechsel entsprechend angepasst. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden.

 

 

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de. 

 

Quelle: Familienkasse, Bundesagentur für Arbeit


22.12.2023

Pressemitteilung

Nr. 57/2023 – 22. Dezember 2023

 

Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung startet am 1. Januar 2024

 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt ab 01.01.2024 das neue Onlineportal „mein NOW“ zur Verfügung. Ziel ist, Menschen im Erwerbsleben, Arbeitgebern sowie Weiterbildungsanbietern einen zentralen Einstiegspunkt zum Thema berufliche Weiterbildung im Internet anzubieten.   

 

„mein NOW“ verweist als zentrales Medium für berufliche Weiterbildung auf landspezifische und bundesweite Angebote. Es bietet fünf Dienste an: 

 

-           Informationen zu Berufen, Branchen & Perspektiven,

-           Tests zur beruflichen Orientierung,

-           Suche nach Weiterbildungsangeboten,

-           Informationen zu Fördermöglichkeiten,

-           Informationen zu Beratungsmöglichkeiten.

 

 „mein NOW“ bündelt Informationen zu vielen beruflichen Weiterbildungsangeboten qualitätsgesichert und übersichtlich an einer Stelle im Internet.

 

Zum Start des Produktes „mein NOW“ werden die Daten über das Verfahren KURSNET der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellt. Ziel ist, möglichst viele Daten weiterer öffentlich-rechtlicher Weiterbildungsportale im Laufe des Jahres 2024 in mein NOW“ zu integrieren – hierfür werden aktuell umfassende Gespräche mit potenziellen Partnern des Portals geführt.

 

Die erste Version von „mein NOW“ wird zum 01.01.2024 im Internet veröffentlicht. Bis Ende des Jahres 2024 folgen weitere Funktionen.

Das BMAS hat das Vorhaben im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) angestoßen und begleitet federführend die Entwicklung.

 

Ab dem ersten Januar ist „mein NOW“ unter www.mein-now.de  zu finden. 

 

Quelle: Bundesagentur für Arbeit


08.12.2023

Kundenportal am 11.12.2023 geschlossen

 

Am Montag, den 11.12.2023, sind im Kundenportal des Jobcenters Freising (Parkstraße 11, 85356 Freising) keine persönlichen Vorsprachen möglich. Das Servicecenter ist an diesem Tag wie gewohnt von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 08161 4590-0 erreichbar.

 

Darüber hinaus können über www.jobcenter.digital die häufigsten und wichtigsten Anliegen online und rund um die Uhr erledigt werden. 


09.08.2023

ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG 

 

Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder
  • eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich.

 

Das Jobcenter Freising hat sich für eine Veröffentlichung auf dieser Webseite entschieden.

 

Der Schriftverkehr kann persönlich während den Öffnungszeiten von 08.00 - 10.00 Uhr abgeholt werden.

Bitte beachten Sie: Um die Schriftstücke abholen zu dürfen, ist es zwingend notwendig, dass Sie sich durch ein gültiges Personaldokument (Personalausweis) ausweisen!


31.07.2023

Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger mit wenigen oder keinen Deutschkenntnissen

 

Bürgerinnen und Bürgern mit wenigen oder keinen Deutschkenntnissen stehen im Rahmen der Beantragung von Bürgergeld folgende nachfolgende Hilfen und Informationen zur Verfügung:

 

Ausfüllhinweise zum Antrag auf Bürgergeld: Englisch, Ukrainisch und Russisch.

Erklärvideos zum Antrag und Anlagen: Englisch, Ukrainisch und Russisch.

Musterbescheid zum Bürgergeld: Einfache Sprache, Englisch, Arabisch, Ukrainisch und Russisch.

Broschüre – Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit Bürgergeld: Einfache Sprache, Englisch, Arabisch, Ukrainisch, und Russisch.

 

Kurzinformation zum Bürgergeld: Einfache Sprache, Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Persisch, Rumänisch, Ukrainisch, Russisch und Türkisch.

 

Die Übersetzungen werden derzeit ausschließlich online angeboten.

 

Zusätzlich bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine englischsprachige Broschüre zum Bürgergeld an. Diese ist auf der Seite von SGB2.info zum Download verfügbar (unter der Liste). Auf dieser Seite stehen auch noch kürzere Flyer in weiteren Fremdsprachen zur Verfügung.